Selbsthilfeförderung im Saarland durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Formen der Selbsthilfeförderung
Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V gibt es seit Januar 2008 eine kassenartenübergreifende und eine kassenindividuelle Förderung. Mit der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung unterstützen die Krankenkassen im Saarland gemeinsam und einheitlich die Selbsthilfegruppen, die Landesorganisationen und die Selbsthilfekontaktstelle pauschal. Die Gemeinsamen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe, die über die KISS angefordert werden können, beschreiben die Pauschalförderung als finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit. Sie beinhaltet Zuschüsse zur Informations- und Beratungstätigkeit, z. B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen und Kosten für regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten wie Schulungen, Jahrestagung, Gremien, Gruppentreffen. Die kassenindividuelle Förderung gilt überwiegend für Projekte. Sie ist bei den einzelnen Kassen gesondert zu beantragen. Sie beinhaltet die zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben.
Fördervoraussetzungen
Förderungswürdig sind Selbsthilfegruppen und -organisationen, deren Aktivitäten der gemeinsamen Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen dienen, von denen die Mitglieder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Grundlage hierfür sind die bundesweit einheitlichen Grundsätze der Spitzenverbände der Krankenkassen. Unter anderem muss eine kontinuierliche Gruppenarbeit und die regelmäßige Teilnahme von mindestens sechs Personen beim Treffen gewährleistet sein.
Konto
- Ab 2011 ist die Benennung eines nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesonderten Kontos notwendig.
- Freie Gruppen benennen ein von einem Gruppenmitglied für die Gruppe eingerichtetes Treuhandkonto oder ein Konto, das für die Gruppe als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eingerichtet wurde.
- Selbsthilfegruppen, die unselbständige Untergliederungen von rechtsfähigen Bundes-, Landes- oder Regionalverbänden sind, benennen ein (Unter-) Konto des Gesamtvereins, das für die jeweilige Untergliederung angelegt wurde, und über das sie verfügen kann.
Gemeinschaftsförderung
Die Krankenkassenverbände im Saarland haben ein Gremium gebildet, das über Förderungswürdigkeit und Anträge entscheidet. Es setzt sich zusammen aus:
- AOK - die Gesundheitskasse im Saarland
- IKK Südwest
- BKK - Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland
- Knappschaft
- Landwirtschaftliche Krankenkasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
- Verband der Ersatzkassen im Saarland (vdek)
Die Federführung im Saarland bleibt auch 2011 bei der Knappschaft.
Selbsthilfegruppen und -organisationen können bei der federführenden Kasse ihren Antrag auf Pauschalförderung bis 31. Januar des laufenden Jahres einreichen. Es ist nur ein Antrag zu stellen. Neue Anträge werden nur bearbeitet, wenn gleichzeitig auch der Verwendungsnachweis des Vorjahres vorliegt. Antragsformulare finden Sie hier auf der Website. Nach Ablauf der Antragsfrist prüft das Gremium die Anträge auf Förderungswürdigkeit. Die Förderung soll bedarfsgerecht erfolgen und wird von den Krankenkassen anteilig entsprechend ihrer Versichertenzahlen nach dem Wohnortprinzip aufgebracht. Bei der Förderhöhe werden auch strukturelle Gegebenheiten (z.B. Gruppengröße) berücksichtigt. Die Antragsteller werden schriftlich nach den Vergabeentscheidungen benachrichtigt durch die federführende Krankenkasse. Die bewilligten Mittel werden zeitnah überwiesen.
Kassenindividuelle Förderung
Auch bei der kassenindividuellen Förderung muss es sich um Aktivitäten handeln, die mit dem § 20c SGB V und den einheitlichen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen in Einklang stehen, z. B. ein besonderes Kursangebot, eine Ausstellung, ein Workshop für die gesamte Gruppe. Hier entscheidet die Krankenkasse, bei der die Unterstützung beantragt wird. Anträge für die individuelle Förderung erhalten Sie direkt von der Krankenkasse, bei der Sie diese Förderung beantragen möchten. Anträge auf kassenindividuelle Förderung können jederzeit während des laufenden Jahres gestellt werden.
Verbesserung der Transparenz
Zu den Neuregelungen im GKV-Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gehört auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung der an Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen ausgeschütteten Mittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung mit Nennung der Zuwendungsempfänger. Für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen erfolgt eine Angabe über die Anzahl der geförderten Gruppen und den Gesamtbetrag. Hierzu finden Sie die gemeinsame Presseerklärung der GKV und eine Liste der geförderten Landesorganisationen auf dieser Website.
Haben Sie weitere Fragen zur Selbsthilfeförderung? Rufen Sie uns an. Die KISS bietet individuelle Finanzierungsberatung nach Terminvereinbarung.
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