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Selbsthilfeförderung im Saarland durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)

Formen der Selbsthilfeförderung
Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung nach § 20c SGB V gibt es seit Januar 2008 zwei Förderstränge, die kassenartenübergreifende und die kassenindividuelle Förderung.

Mit der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung unterstützen die Krankenkassen im Saarland gemeinsam und einheitlich die Selbsthilfegruppen, die Landesorganisationen und die Selbsthilfekontaktstelle pauschal.

Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung sind die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe in der Fassung vom 6. Oktober 2009 festgehalten und regeln die Selbsthilfeförderung. Sie können über die KISS angefordert werden bzw. stehen als download zur Verfügung. Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit beschrieben. Sie beinhaltet Zuschüsse zur Informations- und Beratungstätigkeit, z. B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen und Kosten für regelmäßig wiederkehrende Aktivitäten wie Schulungen, Jahrestagung, Gremien, Gruppentreffen.

Die kassenindividuelle Förderung gilt überwiegend für Projekte. Sie ist bei den einzelnen Kassen gesondert zu beantragen. Sie beinhaltet die zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben.

Fördervoraussetzungen
Förderungswürdig sind Selbsthilfegruppen und -organisationen, deren Aktivitäten der gemeinsamen Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen dienen, von denen die Mitglieder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Grundlage hierfür sind die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes. Unter anderem muss eine kontinuierliche Gruppenarbeit und die regelmäßige Teilnahme von mindestens sechs Personen beim Treffen gewährleistet sein.

Gemeinschaftsförderung
Die Krankenkassenverbände im Saarland haben ein Gremium gebildet, das über Förderungswürdigkeit und Anträge entscheidet. Es setzt sich zusammen aus:
Die Vertreter der Selbsthilfe wirken bei der Vergabe beratend mit. Dies sind zur Zeit jeweils ein/e Vertreter/in der Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V., der saarländischen Arbeitgemeinschaft der Suchtselbsthilfegruppen und der KISS. Die Federführung liegt für 2010 bei der Knappschaft und für 2011 bei der IKK Südwest. Selbsthilfegruppen und –organisationen können bei der federführenden Kasse ihren Antrag auf Pauschalförderung für das Jahr 2010 bis 28. Februar, für das Jahr 2011 bis 31. Januar des laufenden Jahres einreichen. Es ist nur ein Antrag zu stellen. Antragsformulare finden Sie hier auf der Website. Neue Anträge werden nur bearbeitet, wenn auch der Verwendungsnachweis des Vorjahres vorliegt. Die Verwendungsnachweise für 2009 sind bis zum 31. Januar bei AOK oder vdek einzureichen. Nach Ablauf der Antragsfrist prüft das Gremium die Anträge auf Förderungswürdigkeit. Die Förderung soll bedarfsgerecht erfolgen und wird von den Krankenkassen anteilig entsprechend ihrer Versichertenzahlen nach dem Wohnortprinzip aufgebracht. Bei der Förderhöhe werden auch strukturelle Gegebenheiten (z.B. Gruppengröße) berücksichtigt. Die Antragsteller werden schriftlich nach den Vergabeentscheidungen benachrichtigt durch die federführende Krankenkasse. Die bewilligten Mittel werden zeitnah überwiesen.

Kassenindividuelle Förderung
Auch bei der kassenindividuellen Förderung muss es sich um Aktivitäten handeln, die mit dem § 20c SGB V und den Grundsätzen des GKV-Spitzenverbandes in Einklang stehen, z. B. ein besonderes Kursangebot, eine Ausstellung, ein Workshop für die gesamte Gruppe. Hier entscheidet die Krankenkasse, bei der die Unterstützung beantragt wird. Anträge für die individuelle Förderung erhalten Sie direkt von der Krankenkasse, bei der Sie diese Förderung beantragen möchten. Anträge auf kassenindividuelle Förderung können jederzeit während des laufenden Jahres gestellt werden. Haben Sie weitere Fragen zur Selbsthilfeförderung? Rufen Sie uns an. Die KISS bietet individuelle Finanzierungsberatung immer donnerstags zwischen 14:00 und 18:00 Uhr mit Terminabsprache.



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