Information für Selbsthilfegruppen: Hackerangriff auf IKK Südwest

Der IT-Dienstleister der IKK Südwest und weiterer deutscher Krankenkassen ist aktuell von einer Cyberattacke betroffen. Aus diesem Grund wurden die Verbindungen zum Netzwerk der IKK Südwest vorübergehend getrennt.

Bitte beachten Sie, dass E-Mails seit dem 26.04.2023 momentan vom Federführer weder empfangen, gelesen noch versendet werden können.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand finden Sie auf der FAQ-Seite sowie auf der Website der BITMARCK.

Wir sind dennoch bestrebt, die Anträge weiterhin zu bearbeiten, um die Fördergelder auszahlen zu können. Hierfür haben wir gemeinsam mit anderen Kassen eigene Lösungen finden können. Die IKK Südwest nimmt derzeit alle Services wieder Schritt für Schritt auf. Dadurch, dass aber noch nicht auf alle Programme und Prozesse zurückgegriffen werden kann, kann die Antragsbearbeitung im Moment noch länger als gewohnt dauern, dies bitten wir zu entschuldigen.

Erfreulicherweise konnten bereits zahlreiche Auszahlungen vorgenommen werden, die zugehörigen Bescheide werden zurzeit erstellt und zeitnah versandt.

Bitte beachten Sie, dass durch den Wechsel der Federführung zur IKK Südwest, bei der Antragstellung für das Förderjahr 2023 weiterhin einmalig folgende Unterlagen einzureichen sind (gilt für Erst- und Folgeanträge):

• Datenverwendungserklärung (Anlage 2)

• aktuelle Satzung

• aktueller Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamts bei einem eingetragenen       Verein

• Selbstdarstellung

• Gründungsprotokoll

• Kopie des Mietvertrages für Räumlichkeiten

Für Selbsthilfeorganisationen zusätzlich:

• Strukturerhebungsbogen (Anlage 1)

• Erklärung zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit (Anlage 3)

Darüber hinaus sind immer folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:

• Mitteilung über die Entlastung des Vorstandes durch die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung bei einem eingetragenen Verein

• Erläuterungen zu Rücklagen

Für Selbsthilfeorganisationen zusätzlich:

• Haushaltsplan (geplante Einnahmen und Ausgaben) für das Antragsjahr

• letzter genehmigter Jahresabschluss (ggf. zunächst als Entwurf)

Fördergelder können erst ausgezahlt werden, wenn der Antrag vollständig eingereicht wurde und der Mittelverwendungsnachweis bei dem ehemaligen Federführer (Knappschaft) eingereicht wurde.

Bei Fragen zum Antragsverfahren, können Sie sich gerne an den Federführer IKK Südwest wenden:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
c/o IKK SÜDWEST
Referat Gesundheitsförderung

Angelina Ankner
Tel.: 06 51/99 98-2824

Maurice Weber
Tel.: 06 81/38 76-2157

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