Solokünstler 27.06.21 “Innovative Konfliktlösungen”

“Juristische Beratung und Vertretung”

Juristische Beratung und/oder die Klärung von Ansprüchen sind immer mit Kosten verbunden. Nach der Erstberatung und einer Abwägung auf Erfolg, kommen bei Einleitung eines Verfahrens weitere Kosten hinzu. Diese Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Außerdem können Kosten für Verfahrensbeistände und Gutachten entstehen.

Sollten Sie die Kosten für die Erstberatung nicht aufbringen können und haben keine Rechtsschutzversicherung, gibt es einen Anspruch auf Beratungshilfe.

Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Dazu wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Ihres Wohnortes. Dort können Sie dem zuständigen Rechtspfleger Ihre Situation schildern. Der Antrag kann mündlich aber auch schriftlich gestellt werden.

Den Antrag kann man hier finden:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agl1.pdf <http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agl1.pdf>

Im gerichtlichen Bereich ist die Entsprechung zur Beratungshilfe bei der Erstberatung die Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Hier geht es um die Übernahme der sonstigen gerichtlichen Kosten. Wenn Ihre finanzielle Lage es nicht ermöglicht, dass Sie die Kosten für ein Verfahren übernehmen können, können Sie einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe stellen. Dabei muss Ihr Anliegen jedoch ausreichend Aussicht auf Erfolg haben. Je nach Einkommen müssen Sie dann nur einen Teil oder keine der Gerichtskosten und der Kosten der anwaltlichen Vertretung tragen.

Das Formular finden Sie hier:

www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf <http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf>

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