Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen und Landesorganisationen

Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.

Die Gemeinschaftsförderung muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres beantragt werden.

Die Pauschalförderung wird bei der IKK Südwest beantragt. Ansprechpartnerin ist:

Frau Angelina Ankner

Thebäerstr. 20

54292 Trier

Tel.: 06 51/99 98-2824

Fax: 06 51/99 98-2997

E-Mail: angelina.ankner@ikk-sw.de

 

Antragsunterlagen für Organisationen

Die Antragsunterlagen können Sie im PDF Format downloaden.

Antrag für Organisationen

Anlage 1 Strukturerhebungsbogen

Anlage 2 Datenverwendungserklärung

Anlage 3 Wiederkehrende Maßnahmen

Anlage 4 Neutralität und Unabhängigkeit

Information Förderverfahren 2023

Infoblatt- Datenschutz und Transparenz

Merkblatt Organisationen

Antragsunterlagen für Kontaktstellen

Die Antragsunterlagen können Sie im PDF Format downloaden.

Antrag für Kontaktstellen

Anlage 1 Strukturerhebungsbogen

Anlage 2 Datenverwendungserklärung

Anlage 3 Neutralität und Unabhängigkeit

Information Förderverfahren 2023

Infoblatt Datenschutz und Transparenz

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