Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.
Die Gemeinschaftsförderung muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres beantragt werden.
Die Pauschalförderung wird bei der IKK Südwest beantragt. Ansprechpartnerin ist:
Frau Angelina Ankner
Thebäerstr. 20
54292 Trier
Tel.: 06 51/99 98-2824
Fax: 06 51/99 98-2997
E-Mail: angelina.ankner@ikk-sw.de
Antragsunterlagen für Organisationen
Die Antragsunterlagen können Sie im PDF Format downloaden.
Antrag für Organisationen
Anlage 1 Strukturerhebungsbogen
Anlage 2 Datenverwendungserklärung
Anlage 3 Wiederkehrende Maßnahmen
Anlage 4 Neutralität und Unabhängigkeit
Information Förderverfahren 2023
Infoblatt- Datenschutz und Transparenz
Merkblatt Organisationen
Antragsunterlagen für Kontaktstellen
Die Antragsunterlagen können Sie im PDF Format downloaden.
Antrag für Kontaktstellen
Anlage 1 Strukturerhebungsbogen
Anlage 2 Datenverwendungserklärung
Anlage 3 Neutralität und Unabhängigkeit
Information Förderverfahren 2023
Infoblatt Datenschutz und Transparenz