Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Kontaktstellen
Die Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) beinhaltet Zuschüsse für Selbsthilfegruppen/ Selbsthilfeorganisationen zur Informations- und Beratungstätigkeit, z.B. regelmäßig anfallende Kosten für Miete, Porto, Telefon, Internet, Büroausstattung, Verbandszeitungen etc.
Die Gemeinschaftsförderung muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres beantragt werden.
Die Pauschalförderung wird auch 2026 bei der IKK Südwest beantragt.
Ansprechpartner sind:
Frau Tanja Kreis
Tel.: 06 81/38 76-1098
E-Mail: tanja.kreis@ikk-sw.de
Herr Maurice Weber
Tel.: 06 81/38 76-2157
E-Mail: maurice.weber@ikk-sw.de
Die Antragsunterlagen für das Jahr 2026 können auf der Seite der IKK Südwest heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.
Die fertig ausgefüllten Anträge für 2026 werden an folgende Adresse geschickt:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Saarland
c/o IKK SÜDWEST
Referat Gesundheitsförderung
Europaallee 3 -4
66113 Saarbrücken
Email: selbsthilfe-gemeinschaftsfoerderung-saar@ikk-sw.de
www.lifeaktiv.ikk-suedwest.de/selbsthilfe/pauschalfoerderung.de